Als Wohnfläche gilt die Grundfläche aller Räume der versicherten Wohnung. Räume, die zu Hobbyzwecken genutzt werden, gelten immer als Wohnfläche.
Nicht zu berücksichtigen sind: Zubehörräume, Keller- und Speicherräume, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, nicht ausgebaute Dachböden, Treppen, Balkone, Terrassen, Loggien, Garagen.